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   VG Greifswald, 29.01.2024 - 10 A 1419/22 HGW   

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VG Greifswald, 29.01.2024 - 10 A 1419/22 HGW (https://dejure.org/2024,3805)
VG Greifswald, Entscheidung vom 29.01.2024 - 10 A 1419/22 HGW (https://dejure.org/2024,3805)
VG Greifswald, Entscheidung vom 29. Januar 2024 - 10 A 1419/22 HGW (https://dejure.org/2024,3805)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 60 BDG, § 13 BDG, § 7 BDG, § 7 BDG, § 77 BBG 2009
    Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamten wegen des Ausrufs "Heil Hitler" â€" Nachholung der Beteiligung des Personalrats

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 44.12

    Strafvollzugsbeamter; Entfernung aus dem Dienst wegen Bestechlichkeit;

    Auszug aus VG Greifswald, 29.01.2024 - 10 A 1419/22
    Eine unterbliebene Mitteilung an den Beklagten über die beabsichtige Erhebung der Disziplinarklage und sein Antragsrecht zur Beteiligung des Personalrates stellt indes nur dann einen wesentlichen Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens im Sinne des § 55 Abs. 1 BDG dar, wenn nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass sie sich auf das Ergebnis des gerichtlichen Disziplinarverfahrens ausgewirkt haben kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 44/12 -, juris Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 C 15/09 -, BVerwGE 137, 192-199, juris Rn. 19).

    Zu berücksichtigen ist auch, dass die Beteiligung des Personalrates auch noch im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 1989 - 1 DB 30.88 -, BVerwGE 86, 140 ; Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 44.12 -, juris Rn. 27; BVerwG, Beschluss vom 4. August 2020 - 2 B 41/19 -, juris Rn. 10).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Greifswald, 29.01.2024 - 10 A 1419/22
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 - und vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 WB 43.04 - VGH Kassel, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 23. März 2021 - 3 K 2383/20 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus VG Greifswald, 29.01.2024 - 10 A 1419/22
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 - und vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 WB 43.04 - VGH Kassel, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 23. März 2021 - 3 K 2383/20 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus VG Greifswald, 29.01.2024 - 10 A 1419/22
    Angesichts des hier bestehenden öffentlichen Interesses an der Feststellung eines erheblichen Dienstvergehens ist die von einer Privatperson heimlich hergestellte Tonaufnahme eines im öffentlichen Raum geführten Gesprächs selbst dann verwertbar, wenn der Zeuge seinerseits die heimliche Tonaufnahme rechtswidrig und unter Verstoß gegen § 201 StGB hergestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 453/88 -, juris Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1973 - 2 BvR 454/71 -, BVerfGE 34, 238-251).
  • VGH Hessen, 22.10.2018 - 1 B 1594/18

    Entlassung eines Beamten auf Probe

    Auszug aus VG Greifswald, 29.01.2024 - 10 A 1419/22
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 - und vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 WB 43.04 - VGH Kassel, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 23. März 2021 - 3 K 2383/20 -, jeweils juris).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus VG Greifswald, 29.01.2024 - 10 A 1419/22
    Angesichts des hier bestehenden öffentlichen Interesses an der Feststellung eines erheblichen Dienstvergehens ist die von einer Privatperson heimlich hergestellte Tonaufnahme eines im öffentlichen Raum geführten Gesprächs selbst dann verwertbar, wenn der Zeuge seinerseits die heimliche Tonaufnahme rechtswidrig und unter Verstoß gegen § 201 StGB hergestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 453/88 -, juris Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1973 - 2 BvR 454/71 -, BVerfGE 34, 238-251).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09

    Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit;

    Auszug aus VG Greifswald, 29.01.2024 - 10 A 1419/22
    Eine unterbliebene Mitteilung an den Beklagten über die beabsichtige Erhebung der Disziplinarklage und sein Antragsrecht zur Beteiligung des Personalrates stellt indes nur dann einen wesentlichen Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens im Sinne des § 55 Abs. 1 BDG dar, wenn nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass sie sich auf das Ergebnis des gerichtlichen Disziplinarverfahrens ausgewirkt haben kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 44/12 -, juris Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 C 15/09 -, BVerwGE 137, 192-199, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

    Auszug aus VG Greifswald, 29.01.2024 - 10 A 1419/22
    Zwar kommt es für die Verletzung der Pflicht zum jederzeitigen Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung (§ 60 Abs. 1 Satz 3 BBG) nicht darauf an, ob der Beamte die geäußerte Auffassung teilt oder er eine verfassungsfeindliche Gesinnung innehat (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 2 WD 17/19 -, BVerwGE 168, 323-338, juris Rn. 39 f.).
  • BVerwG, 23.03.2017 - 2 WD 16.16

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Berufungshauptverhandlung;

    Auszug aus VG Greifswald, 29.01.2024 - 10 A 1419/22
    Unter Berücksichtigung der vorgenannten Umstände kommt dem Beklagten der Milderungsgrund einer einmaligen und persönlichkeitsfremden Augenblickstat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23. März 2017 - 2 WD 16/16 -, juris Rn. 86) zu Gute.
  • VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20

    Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf wegen

    Auszug aus VG Greifswald, 29.01.2024 - 10 A 1419/22
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition zu rechnen (vgl. BVerfG, Urteile vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 - und vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 WB 43.04 - VGH Kassel, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 1 B 1594/18 -, VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 23. März 2021 - 3 K 2383/20 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88

    Disziplinarrecht - Beamtenverhältnis - Einleitungsverfügung - Personalrat -

  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 43.04

    Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung; Soldatische Kernpflichten

  • BVerwG, 04.08.2020 - 2 B 41.19

    Streit um die Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis;

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